top of page

INFORMATIONEN

Für privat Versicherte:

Als Privatpatient schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit unserer Praxis ab. Da es sehr unterschiedliche Verträge für Private Krankenversicherungen gibt, liegt es in Ihrem eigenen Ermessen im Voraus zu klären, in welchen Rahmen unsere Leistungen von Ihrer Versicherung abgedeckt werden.
Gerne können Sie unsere Preise vor Behandlungsbeginn telefonisch oder per E-Mail erfragen.

Für gesetzlich Versicherte:

Gültigkeit eines Rezeptes


Eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie muss, falls nicht anders vermerkt, innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.

Korrekte Rezepte
 

Die Richtlinien für ein Rezept sind leider sehr komplex und wahnsinnig streng. Wir müssen jedes Rezept genau prüfen. Falls Ihre Verordnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen wir darauf bestehen, dass Sie diese Verordnung vom Arzt richtig stellen lassen.

Anderenfalls würden die Kassen unsere erbrachte Leistung nicht bezahlen.
 

 

Rezeptzuzahlung

 

Für jedes Rezept fällt eine einmalige Rezeptgebühr an. Den jeweiligen Betrag erfahren Sie von uns, er ist abhängig von der Art und der Anzahl des verordneten Heilmittels.
Diesen Betrag müssen wir im Auftrag der Krankenkassen von Ihnen verlangen.


Terminabsagen

Bei uns buchen Sie sich verbindlich einen Termin.

Termine, die von Ihnen nicht eingehalten werden können, müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Kurzfristig abgesagte Termine werden wir Ihnen mit 25,- € in Rechnung stellen, sofern wir die Ausfallzeit nicht anders belegen können.

bottom of page